Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webanwendung Stadtrallye (Clavis) in der Referenzinstallation unter app.clavis-rallye.de. Betreiber weiterer Installationen übernehmen diese Erklärung und ergänzen ihre eigenen Kontaktangaben (siehe Hinweis für Betreiber).
Rechtsgrundlage sind das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) und die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102, mit den Anforderungen der EN 301 549 (WCAG 2.1, Konformitätsstufe AA).
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Webanwendung ist mit der BITV 2.0 weitgehend vereinbar.
Die Einschätzung stützt sich auf folgende Prüfungen (Selbstbewertung durch das Entwicklungsteam):
- Automatisierte Prüfung: axe-core-Prüfung (
toHaveNoViolations) über alle Seiten und Komponenten in der Testsuite — 0 Verstöße; die Prüfung läuft bei jeder Codeänderung erneut. - Manueller Tastatur-Durchgang (2026-07-11): alle Seiten — Anmeldung, Verwaltung, Erstellung, Koordination sowie der vollständige Teilnahme-Ablauf (Beitritt → Team → Aufgabe → Abgabe → Punktestand) — sind vollständig ohne Maus bedienbar; Fokus ist stets sichtbar, Dialoge schließen mit Escape und geben den Fokus zurück; keine Tastaturfallen.
- Kontrastprüfung aller Farbkombinationen gegen WCAG-AA-Schwellwerte; identifizierte Abweichungen wurden behoben.
- Responsive- und Touch-Prüfung: alle Seiten bei 320 px Viewport-Breite ohne horizontales Scrollen nutzbar; Bedienelemente mindestens 44×44 px.
- Screenreader-Praxistest (2026-07-11): der vollständige Teilnahme-Ablauf wurde mit dem Screenreader Orca (AT-SPI2) tastaturgesteuert durchlaufen und jede Sprachausgabe protokolliert. Rollen, Namen, Zustände und Live-Regionen (Chat, Hinweis-Meldungen) werden korrekt angesagt. Ein dabei gefundener Mangel (Formularfehler wurden nach dem Absenden nicht automatisch angesagt — WCAG 2.1 Erfolgskriterium 4.1.3) wurde behoben und erneut geprüft.
- Assistenztechnik-Vorkehrungen: Landmarken und Sprungmarke („Zum Inhalt springen"), beschriftete Formularfelder mit Fehlerzuordnung (
aria-describedby,role="alert"), Live-Regionen für Chat/Feed und Laufstatus-Änderungen, Fokusmanagement bei Dialogen, Tabellen mit Überschriften-Semantik, Radiogruppen-Semantik für Bewertungen.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die folgenden Bereiche sind nur eingeschränkt barrierefrei; Alternativen sind jeweils vorhanden:
- Kartenansicht (Stationen): Die interaktive Karte (Leaflet) ist mit Tastatur und Screenreader nur eingeschränkt nutzbar. Als gleichwertige Alternative steht die Listenansicht zur Verfügung (Standardansicht).
- QR-Code-Scan: Das Scannen per Kamera ist nicht für alle Nutzergruppen zugänglich. Als Alternative kann der Code jederzeit manuell eingegeben werden.
- Screenreader-Gegenprobe mit NVDA/VoiceOver ausstehend: Der Praxistest erfolgte mit Orca (Linux). Eine Gegenprobe mit NVDA (Windows) bzw. VoiceOver (macOS) steht aus; geprüft wurde dieselbe ARIA-Semantik, die auch diese Screenreader auswerten.
Erstellung dieser Erklärung
Diese Erklärung wurde am 11.07.2026 auf Grundlage einer Selbstbewertung erstellt. Prüfnachweise: automatisierte axe-core-Suite, dokumentierter Tastatur-Durchgang, protokollierter Screenreader-Praxistest (Orca), Kontrast- und Responsive-Audit (Spezifikation 019 des Projekts).
Feedback und Kontakt
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang aufgefallen? Wenden Sie sich an den Betreiber Ihrer Installation. Für die Referenzinstallation im Rahmen von DIWA 4.0 (Stadt Augsburg, Büro für gesellschaftliche Integration) nutzen Sie bitte die dort kommunizierten Kontaktwege.
Durchsetzungsverfahren
Sollten Sie auf Mitteilungen oder Anfragen zur Barrierefreiheit innerhalb von sechs Wochen keine zufriedenstellende Antwort erhalten, können Sie die für den jeweiligen Betreiber zuständige Durchsetzungs- bzw. Schlichtungsstelle einschalten. Für öffentliche Stellen des Freistaats Bayern ist dies die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik beim Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung.
Hinweis für Betreiber
Diese Anwendung ist mandantenfähig und selbst hostbar. Wenn Sie eine eigene Installation betreiben, veröffentlichen Sie diese Erklärung unter Ihrer Domain und ergänzen Sie: (1) Ihre Kontaktdaten für Feedback zur Barrierefreiheit, (2) die für Sie zuständige Durchsetzungsstelle, (3) das Datum Ihrer letzten Überprüfung.